Die Olympische Sprungschanze in Predazzo wird ab dem 6. Juli 2026 offiziell für Trainingseinheiten nationaler und internationaler Mannschaften geöffnet.
Nachdem die Anlage die Wettbewerbe im Skispringen und in der Nordischen Kombination der Olympischen Winterspiele Milano Cortina 2026 ausgerichtet hat, zählt sie heute zu den modernsten und leistungsfähigsten Trainingszentren auf internationaler Ebene. Sie bietet eine hochmoderne Infrastruktur sowie hervorragende technische Standards.
Interessierte Mannschaften können ihre Trainingseinheiten über das untenstehende Formular buchen und dabei dem angegebenen Verfahren folgen.
Trainingseinheiten können bis zum 16. Oktober 2026 gebucht werden. In den darauffolgenden Wochen wird der Trainingsbetrieb im Hybridmodus mit vereisten Anlaufspuren fortgesetzt. Weitere Informationen werden in Kürze bekannt gegeben.
Die Olympische Skisprunganlage G. Dal Ben in Predazzo wird von Nordic Ski WM Val di Fiemme 2003 S.r.l. betrieben, die die Aktivitäten koordiniert und den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen und Dienstleistungen gewährleistet.
Diese Ordnung regelt die Bedingungen für den Zugang zur Anlage sowie deren Nutzung während der Sommersaison 2026. Der Eingang zum Skisprungstadions sowie der Nutzung der verfügbaren Bereiche und Dienstleistungen erkennen die Nutzer sämtliche hierin enthaltenen Bestimmungen an.
Alle Nutzer sind verpflichtet, die Einrichtungen verantwortungsvoll zu nutzen und sich gegenüber anderen Nutzern, dem Personal sowie der Anlage selbst respektvoll zu verhalten. Den Anweisungen des Stadionpersonals ist Folge zu leisten. Die für die jeweiligen Bereiche geltenden Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und bleibt bis zu einer etwaigen Überarbeitung oder Ersetzung gültig.
Aus organisatorischen, technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen behält sich die Betreibergesellschaft das Recht vor, diese Benutzungsordnung jederzeit zu ändern. Jede veröffentlichte Aktualisierung ersetzt alle vorherigen Fassungen vollständig.
Für den Zugang zu den Sprungschanzen und Trainingsbereichen ist eine Registrierung sowie die Buchung über das auf der offiziellen Fiemme Weltcupwebsite.
Aus organisatorischen Gründen müssen Buchungsanfragen mindestens 24 Stunden vor dem gewünschten Zeitpunkt schicken. Trainingseinheiten für Montag und Dienstag der darauffolgenden Woche müssen spätestens bis Freitag, 13:00 Uhr, angemeldet werden.
Die Nutzung der Sprungschanzen ist ausschließlich nach vorheriger Genehmigung durch die Betreibergesellschaft gestattet.
Büro:
Montag bis Freitag:
08:00 – 12:30 Uhr | 13:30 – 17:00 Uhr
Trainingsbetrieb:
Montag bis Freitag:
08:00 – 12:30 Uhr | 13:30 – 19:30 Uhr
Die Betreibergesellschaft behält sich das Recht vor, die Öffnungs- und Trainingszeiten aus technischen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen anzupassen.
Tarife pro Athlet für Trainingseinheiten bis zu 120 Minuten:
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Sprungbrett |
Tarif |
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HS 18 / 22 / 32 |
€ 5,00 |
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HS 66 |
€ 8,00 |
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HS 107 / 141 |
€ 16,00 |
Die Bezahlung kann per Banküberweisung oder mit Karte im Stadionbüro erfolgen und ist nach Abschluss der jeweiligen Trainingseinheit bzw. des Trainingszeitraums zu entrichten.
Für Trainingseinheiten in den Abendstunden, die den Einsatz Verwendungkünstlicher Beleuchtung von Flutlichtanlagen erfordern, wird ein zusätzlicher Betrag von € 100,00 pro Trainingseinheit berechnet. Dieser Betrag wird auf die anwesenden Mannschaften aufgeteilt. Die Nutzung der Flutlichtanlage muss bereits bei der Buchung angefragt werden.
Nordic Ski WM Val di Fiemme 2003 S.r.l. behält sich das Recht vor, Trainingseinheiten abzusagen oder anzupassen, wenn die Mindestanzahl von vier angemeldeten und anwesenden Athleten innerhalb desselben Trainingszeitfensters nicht erreicht wird. In diesem Fall werden die betroffenen Mannschaften rechtzeitig informiert, und es werden – soweit mit der Verfügbarkeit der Anlage vereinbar – alternative Lösungen abgestimmt.
5.1 ATHLETENBEREICH
Abhängig von der Anzahl der anwesenden Athleten werden jeder Mannschaft ein oder mehrere Umkleideräume zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen. Die Schlüssel für Umkleideräume und Servicekabinen können gegen Hinterlegung einer Kaution von € 50,00 pro ausgegebenem Schlüssel im Stadionbüro abgeholt werden.
Nach jeder Trainingseinheit sind die Nutzer verpflichtet zu überprüfen, dass Beleuchtung und Heizung in den Umkleideräumen ausgeschaltet sind, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen sowie den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage sicherzustellen.
Darüber hinaus stehen zwei Gemeinschaftswachskabinen zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen und zur ordnungsgemäßen Nutzung der Räumlichkeiten dürfen sämtliche Wachs- und Materialvorbereitungsarbeiten ausschließlich in den dafür vorgesehenen Kabinen durchgeführt werden. Die Durchführung dieser Arbeiten in den Umkleideräumen ist nicht gestattet.
Nach der Nutzung sind Umkleideräume und Kabinen sauber, ordentlich und in demselben Zustand zu hinterlassen, in dem sie vorgefunden wurden.
Toiletten stehen in der Hütte auf dem Athletenplatz sowie in den Anlauftürmen der Sprungschanzen zur Verfügung.
5.2 TRAININGSHALLE
Zugangsbedingungen und Kapazitätsbegrenzungen:
Die Nutzung die Trainingshalle ist ausschließlich autorisierten Athleten während der offiziellen Trainingszeiten des Skisprungstadions gestattet. Um Risiken durch Überschneidungen verschiedener Mannschaften zu vermeiden und die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten, ist der Zugang an die von Nordic Ski WM Val di Fiemme 2003 S.r.l. festgelegten Kapazitätsgrenzen gebunden. Die gleichzeitige Nutzung durch mehrere Mannschaften muss bereits im Rahmen der Buchung geplant und genehmigt werden.
Aufsichtspflicht und Verpflichtungen der nutzenden Mannschaften:
Jede Trainingseinheit muss unter der ständigen Aufsicht und Verantwortung des offiziellen Trainers oder des begleitenden technischen Betreuers stattfinden. Die Verbände und Sportvereine gewährleisten, dass alle zugelassenen Athleten über eine gültige sportmedizinische Tauglichkeitsbescheinigung sowie einen angemessenen Unfallversicherungsschutz verfügen.
Das externe Trainer- und Betreuungspersonal übernimmt die Aufsichtspflicht für die ordnungsgemäße Durchführung aller Trainingsmaßnahmen.
Prüfung und Instandhaltung der Trainingsgeräte:
Vor Beginn der Trainingseinheit ist der verantwortliche Trainer verpflichtet, die Trainingsgeräte einer Sichtkontrolle zu unterziehen und etwaige Mängel oder Defekte unverzüglich dem Stadionpersonal zu melden. Die Benutzung von Geräten mit offensichtlichen Mängeln sowie von Geräten, die nicht dem vom Hersteller vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen, ist untersagt.
Ordnung und Sauberkeit nach der Nutzung:
Nach der Nutzung sind sämtliche Trainingsgeräte an ihren vorgesehenen Platz zurückzustellen. Die Trainingshalle und Athletikraum ist sauber und ordentlich zu hinterlassen. Kosten für die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands sowie für die Beseitigung von Schäden, die durch Fahrlässigkeit, mangelnde Sorgfalt oder unsachgemäße Nutzung verursacht wurden, werden den verantwortlichen Personen bzw. Mannschaften direkt in Rechnung gestellt.
Jede Trainingseinheit muss unter der Aufsicht eines offiziellen Trainers stattfinden, der für die jeweilige Trainingsgruppe verantwortlich ist.
Vor Beginn des Trainings haben der verantwortliche Trainer und der Anlagenverantwortliche den Zustand der Sprungschanze zu überprüfen und etwaige Mängel oder Defekte unverzüglich dem Stadionpersonal zu melden.
Bei Gewitter, ungünstigen Witterungsbedingungen, technischen Störungen oder anderen Umständen, die die Sicherheit der Nutzer beeinträchtigen könnten, ist das Training unverzüglich zu unterbrechen.
Das Stadion verfügt über eine Aufstiegsanlage sowie über den Personenaufzug im HS141-Anlaufturm.
Die Nutzung ist ausschließlich während der offiziellen Trainingszeiten und unter Beachtung der Anweisungen des Stadionpersonals gestattet. Die Nutzer werden gebeten, die reguläre Reaktionszeit des Aufzugs abzuwarten und weder die Türen noch die Bedienelemente gewaltsam zu betätigen.
Folgendes ist untersagt:
Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung verursacht werden, werden den verantwortlichen Personen bzw. Mannschaften in Rechnung gestellt.
Das Stadionpersonal ist für die Koordination der sportlichen Aktivitäten innerhalb der Anlage verantwortlich.
Alle Nutzer sind verpflichtet, sich ordnungsgemäß und respektvoll gegenüber den Einrichtungen sowie den anderen anwesenden Personen zu verhalten.
Abfälle sind gemäß den Vorgaben der Gemeinde in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Zäune und Absperrungen dürfen ausschließlich mit Genehmigung des Personals geöffnet werden. Das Übersteigen von Zäunen sowie der Zutritt zu nicht freigegebenen Bereichen sind untersagt. Die interne Zufahrtsstraße des Stadions wird auch von Fußgängern und Radfahrern genutzt; daher ist jederzeit mit größter Vorsicht zu fahren.
Alle Nutzer sind verpflichtet, die Einrichtungen, Anlagen und Ausrüstungen des Stadions mit größter Sorgfalt zu behandeln. Die Betreibergesellschaft behält sich das Recht vor, den verantwortlichen Personen bzw. Mannschaften die Kosten für Schäden, Störungen oder außerordentliche Reinigungsmaßnahmen in Rechnung zu stellen, sofern diese vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden. In besonders schwerwiegenden Fällen kann darüber hinaus ein befristetes oder dauerhaftes Zutrittsverbot für die Anlage ausgesprochen werden.
Aufteilung der Verantwortlichkeiten:
Der Zugang zu den Einrichtungen sowie deren Nutzung erfolgen unter der unmittelbaren Verantwortung der Nutzer, der jeweiligen Sportvereine und der nationalen sowie internationalen Verbände hinsichtlich der Durchführung der sportfachlichen Aktivitäten, des Verhaltens der Athleten sowie der Aufsicht durch die Trainer und Betreuer.
Nordic Ski WM Val di Fiemme 2003 S.r.l. haftet ausschließlich für den ordnungsgemäßen Betrieb sowie die rechtliche und technische Konformität der Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der im Kooperationsvertrag mit der Gemeinde als Eigentümerin der Anlage festgelegten Zuständigkeiten. Die Betreibergesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände, die in die Anlage eingebracht werden.
Versicherungspflichten:
Jeder Sportverein bzw. Verband ist verpflichtet, für alle Athleten, Trainer, Betreuer und sonstigen autorisierten Begleitpersonen, die zum Zugang zur Anlage berechtigt sind, einen angemessenen Versicherungsschutz sowohl für die Haftpflicht gegenüber Dritten als auch für Unfallrisiken sicherzustellen. Die Versicherungen müssen gültig sein und den spezifischen Risiken der jeweiligen ausgeübten Sportdisziplinen entsprechen.
Nordic Ski WM Val di Fiemme 2003 S.r.l. behält sich das Recht vor, im Rahmen des Buchungs- oder Akkreditierungsverfahrens jederzeit die Vorlage entsprechender Versicherungsnachweise zu verlangen.
Melde- und Unfallmanagementverfahren:
Jeder Unfall, jede Verletzung oder Notfallsituation, die sich innerhalb des Stadions ereignet, ist unverzüglich dem diensthabenden Personal der Anlage zu melden, damit die erforderlichen Rettungs- und Notfallmaßnahmen umgehend eingeleitet werden können. Der für die Trainingsgruppe verantwortliche Trainer ist verpflichtet, mit der Betreibergesellschaft bei der unverzüglichen Erstellung eines Unfallberichts über den Vorfall zusammenzuarbeiten. Dieser von den beteiligten Parteien zu unterzeichnende Bericht enthält eine Beschreibung des Unfallhergangs sowie die Feststellung des Zustands der Örtlichkeiten und der verwendeten Einrichtungen zum Zeitpunkt des Ereignisses, um die Interessen der jeweiligen Arbeitgeber zu wahren
Kontaktdaten:
• E-mail: skijumpingstadium@fiemmeworldcup.com
• Telefon: +39 3488188358
• Website: www.fiemmeworldcup.com
Für Unterstützung bei Hotelbuchungen:
• E-mail: booking@visitfiemme.it
• Website: www.visitfiemme.it